Was wir unter Qualitätsmanagament verstehen
Die Frage nach der Qualität ist genauso wenig leicht zu beantworten
wie die nach der Gesundheit. Man bemerkt sie eigentlich nur, wenn
einem etwas fehlt. Dieses Erlebnis des Fehlens kann bei
verschiedenen Menschen, je nach ihren Erwartungen sehr
unterschiedlich sein. Also wird die Qualität vor allem dadurch
beschrieben, dass etwas - was allgemein zu erwarten ist - nicht
fehlen darf. Das sicher zu stellen ist eine erste und vielleicht
auch die wichtigste Aufgabe des Qualitätsmanagements.
Qualitätsmanagement bei Fa. ZELGER GmbH geht aber darüber weit
hinaus. Wir stellen uns immer wieder die Frage, wie können wir Dinge
besser machen und das bezieht sich sowohl auf die Produkte, soweit
wir sie beeinflussen können, aber auch auf die Sauberkeit, den
Service und den Gesamteindruck unseres Unternehmens.
Was einem Gesundheit und Genuss vermitteln sollen - und das muss
schon während des Einkaufs unserer Produkte im In- und Ausland
beginnen - wird geprägt durch die Beziehung unserer Kunden zu
unseren Mitarbeitern und umgekehrt, wie auch durch Ordnung und
Sauberkeit sowie Aufrichtigkeit. Nicht immer sind wir mit unserer
eigenen Leistung zufrieden, aber unser Qualitätsmanagement ist uns
ein wichtiger Navigator, zeigt uns unseren Zustand und gibt uns die
Möglichkeit, durch Nachsteuerung auf Kurs zu bleiben, nämlich auf
einem Kurs hin zu guten und frischen Lebensmitteln.
Ferner beweisen wir Ihnen als Kunden und auch unseren Lieferanten
mit der Zertifizierung nach IFS (international food standard)
Version 4 aus Januar 2004, dass wir uns gerne auch externen
Überprüfungen unterziehen, um den Ihnen zugesagten Qualitätsstandard
auch zu halten und schließlich auch zu erweitern.
Bezüglich Pflanzenschutzmitteln halten wir selbstverständlich und
durch Prüfung des ULB permanent bestätigt, die in der EU
vorgeschriebenen Rückstandshöchstmengen sowie die akute
Referenzdosis (ARfD) ein. Wir beachten genau, dass je nach
Artikelgruppe, nicht mehr als maximal drei bis fünf Einzelwirkstoffe
vorhanden sein dürfen und die Summe der nachgewiesenen Wirkstoffe in
der Addition der prozentualen Auslastung 70% der in Deutschland
geltenden Rückstandshöchstmengen nicht überschreiten.






